Der EuGH hat mit Beschluss vom 21.10.2014 (Az. C-348/13) entschieden, dass Embedding von fremden Videos in eigene Webseiten grundsätzlich keinen Rechtsverstoß darstellt.
Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen.Weitere InformationenSchließen