Bitte beachte dass es sich um das "embedding" von Inhalten handelt.
Bedeutet du hast die Dateien nicht auf deinem Server sondern bindest diese von externen (des Urhebers) ein.
Das Urteil ist von vor der DSGVO. Du darfst externe Inhalte nicht ohne die Zustimmung des Nutzers direkt anzeigen, das geht erst danach. Also zitiere ich einfach meine letzte Antwort noch einmal
Einbinden ja, vom Nutzungsrecht her. Problem hierbei wäre wenn du die Bilder dann direkt anzeigst, da der Besucher damit unwissentlich eine Verbindung zum Server aufbaut auf welchen sich das Bild befindet. Hier wäre vor der Anzeige eine Zustimmung nötig.
Das ist ohne die Zustimmung des Rechteinhabers nicht gestattet
Das gilt auch für Videos.
Für alles andere brauchst du die Zustimmung des Urhebers.
Lg